Assistenz im Bereich "Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsfeststellung" (w/m/d)
Wir suchen:
Assistenz im Bereich „Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsfeststellung“ (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Vollzeit
Befristung: befristet (2 Jahre)
Organisationseinheit: Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Abteilung „Allgemeine Kreisordnungsbehörde“
Aufgabenschwerpunkte:
- Sichtung und Prüfung des Posteingangs sowie Nachforderung von Unterlagen
- Datenerfassung im Fachverfahren
- Erkenntnisse über Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) abfragen und auswerten, ggf. Strafakten bei den Gerichten anfordern
- Vorbereitung der Kundenanliegen bis zur Entscheidungsreife
- telefonische Beratung während der Servicezeit
- Kommunikation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, u.a. im Zusammenhang mit der Antragstellung und der Aushändigung der Einbürgerungsurkunden bei den Städten und Gemeinden
- Erstellen von statistischen Auswertungen
Bewerbungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit einschlägiger Berufserfahrung oder
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
- Erfahrung im Umgang mit Kunden
- selbstständiges und lösungsorientiertes Arbeiten
- Verantwortungsbewusstsein
- hohe Belastbarkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit EDV-Programmen
Was wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V (je nach Entwicklungsstufe 3.294,98€ bis 4.045,24 € brutto/Monat in Vollzeit).
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Jan-Philipp Thyssen
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-1010
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.11.2026.

