Hauptamtliche Kreisbrandmeisterin / Hauptamtlicher Kreisbrandmeister (w/m/d)
Wir suchen:
Hauptamtliche Kreisbrandmeisterin / Hauptamtlicher Kreisbrandmeister (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Dezernat Landrat
Aufgabenschwerpunkte
Die Kreisbrandmeisterin / der Kreisbrandmeister (w/m/d) unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben nach den Vorgaben des BHKG NRW, insbesondere:
- Begleitung der Brandschutzbedarfsplanungen der Kommunen
- Prüfung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren
- Mitwirkung bei der Organisation der Ausbildung der Feuerwehren (Kreisausbildung)
- Organisation der Einsatzleitung gem. § 37 BHKG
- Umsetzung von Einsatzkonzepten im Brandschutz und Katastrophenschutz (Kreis- und Landeskonzepte)
- Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen im Kreis Viersen
- Mitwirkung bei der Gefahrenabwehrplanung des Kreises, der Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung auf Kreisebene sowie der Planung und Vorbereitung der überörtlichen Hilfe gemäß §§ 39, 40 BHKG
- Fachberatung des Landrates und der kreisangehörigen Kommunen (Brand- und Katastrophenschutz)
- Mitwirkung bei der Konzeptionierung und Beschaffung von Einsatzmitteln
- Ausübung der Funktion als Einsatzleiter für Großeinsatzlagen und Katastrophen und Unterstützung der Einsatzleitung der Kommunen
- Teilnahme an Fachsitzungen der Kreisbrand-/Bezirksbrandmeister auf Ebene der Bezirksregierung Düsseldorf
- Repräsentation und fachliche Vertretung der Interessen des Kreises Viersen auf Landes- und Kreisebene
- Mitwirkung in der internationalen Zusammenarbeit (insbesondere mit den Niederlanden)
Bewerbungsprofil
- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang “Leiterin/Leiter einer Feuerwehr“ (FwDV 2 Ziffer 4.6) - schließt als Voraussetzung die abgeschlossenen Ausbildungen zur Zugführerin / zum Zugführer, zur Verbandsführerin / zum Verbandsführer und den Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ ein
- alternativ erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt nach VAP 2.1 – Feu NRW (ehemals gehobener Dienst)
- Hauptschulabschluss oder höherwertiger Schulabschluss
- Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und an Wochenenden tätig zu sein und Ihren Wohnsitz in der Nähe zum Dienstort bzw. Einsatzgebietes zu nehmen
- mehrjährige Führungserfahrung in einer öffentlichen Feuerwehr
- aktives Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- überdurchschnittlich ausgeprägte Sozialkompetenz sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit
- überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit sowie Verantwortungsbewusstsein
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B (wünschenswert Klasse C)
Was wir bieten:
Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung je nach Qualifikation bis zu A 12 (je nach Erfahrungsstufe 4.047,72 € bis 5.770,65 € brutto/Monat in Vollzeit) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V (je nach Entwicklungsstufe 4.269,64 € bis 6.326,77 € brutto/Monat in Vollzeit).
Zusätzlich wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 546,20 € gezahlt.
Darüber hinaus steht ein persönlich zugeordnetes Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt
Bennet Gielen
Landrat
02162 39-1006
Ingo Schabrich
Kreisdirektor
02162 39-1028
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 01.11.2026.

