Lehrkraft für die Fächer Klarinette und Saxophon (w/m/d)
Wir suchen:
Lehrkraft für die Fächer Klarinette und Saxophon (w/m/d)
Einstellungstermin: 01.01.2027
Beschäftigungsart: Teilzeit (Zunächst 20 zu erteilende Unterrichtsstunden wöchentlich; das Unterrichtsdeputat soll nachfrageorientiert auf 30 Unterrichtswochenstunden wöchentlich (Vollzeit) ausgebaut werden.)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Kreismusikschule
Die Kreismusikschule Viersen mit ca. 7.600 Schülerinnen und Schülern, 70 Lehrkräften und etwa 5.600 Unterrichtsbelegungen ist QsM-zertifiziertes Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen. Sie ist die größte Musikschule am Niederrhein. Der Unterricht findet im Musikschulzentrum in Viersen und dezentral in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt.
Aufgabenschwerpunkte:
- Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht
- Klassenunterricht im Rahmen von Kooperationsprojekten mit allgemeinbildenden Schulen
- Unterricht im Bereich der Elementaren Musikpädagogik
Bewerbungsprofil:
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Musik (Studienrichtung Klarinette) (Abschluss: Diplom, Bachelor oder Master)
- nachgewiesene hohe künstlerische und pädagogische Kompetenzen
- Unterrichtserfahrung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Erfahrung im Einzel- und Gruppenunterricht
- Kreativität, Teamfähigkeit, Engagement
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung, speziell im Bereich der Elementaren Musikpädagogik
- Führerschein der Klasse B
Was wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9 b TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Ralf Holtschneider
Leitung der Kreismusikschule
Tel.: 02162 39 - 2322
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 07.06.2026.
