Mitarbeiterin / Mitarbeiter für den Abfallbetrieb des Kreises Viersen (w/m/d)
Wir suchen:
Mitarbeiterin / Mitarbeiter für den Abfallbetrieb des Kreises Viersen (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart:Vollzeit
Befristung: unbefristet:
Organisationseinheit: Abfallbetrieb
Aufgabenschwerpunkte:
- Selbständige Prüfung und Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sowohl auf kommunaler Ebene (Abfallentsorgung) als auch auf Bürgerebene (Abfallsammlung) mit den entsprechenden Bürgeranträgen und -anfragen
- Ermittlung und Festlegung von Bemessungsgrundlagen, Gebührenschuldnern, etc.
- Bearbeitung von Widersprüchen im Abfallgebührenbereich
- Prüfung und Durchsetzung der Satzungsmaßgaben wie der Andienungs- und Überlassungspflicht
Bewerbungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) oder
- abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
- Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Gebühren- oder Abfallrecht (von Vorteil)
- Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Ausgeprägte(s) Verantwortungsbereitschaft/-bewusstsein
- Stark ausgeprägte Konfliktlösungsfähigkeit
- Flexibilität
- Stark ausgeprägte Team-, Informations- und Kommunikationsfähigkeit
Was wir bieten:
Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Christian Böker
Leiter des Amtes für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen
Tel.: 02162 39-1233
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.07.2026.
