Nebenamtliche amtliche Fachassistentin / Nebenamtlicher amtlicher Fachassistent (w/m/d)
Wir suchen:
Nebenamtliche amtliche Fachassistentin / Nebenamtlicher amtlicher Fachassistent (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Teilzeit (Nebenamt, wöchentlicher Einsatz montags und freitags, 14-tägiger Einsatz mittwochs)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Abteilung "Lebensmittelüberwachungsamt / Verbraucherschutz"
Aufgabenschwerpunkte:
- Unterstützung der amtlichen Tierärztin / des amtlichen Tierarztes
- Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Probenahme und Trichinenuntersuchung
- ggf. Unterstützung der amtlichen Tierärztin / des amtlichen Tierarztes bei der:
- Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben
- Untersuchung der Schlachttiere auf mögliche Krankheiten
- Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in zugelassenen Fleischbetrieben
Bewerbungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung zur amtlichen Fachassistentin / amtlichen Fachassistenten
- selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- gesundheitliche Belastbarkeit (wechselnde Einsatzzeiten, langes Stehen in gekühlten Räumen in Gummistiefeln)
- hohes Maß an Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeitserbringung, Bereitschaft zun Dienst zu ungünstigen Zeiten
- Führerschein der Klasse B
Was wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Monika Steffen
Leitung der Abteilung "Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Tel.: 02162 39-1861
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03.05.2026.
