Nebenamtliche Tierärztin / Nebenamtlicher Tierarzt (w/m/d)
Wir suchen:
Nebenamtliche Tierärztin / Nebenamtlicher Tierarzt (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Teilzeit (Nebenamt, ein monatlicher Einsatz samstags, 14-tägiger Einsatz donnerstags mit maximal 15 Stunden)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Abteilung "Lebensmittelüberwachungsamt / Verbraucherschutz"
Aufgabenschwerpunkte:
- Aufgaben des amtlichen Tierarztes (w/m/d) gemäß Verordnung (EUG) Nr. 2017/625, Verordnung (EU) 2019/627, Verordnung (EU) 2019/624
- Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in handwerklichen Schlachtbetrieben und Großbetrieben
- Probenahme
- Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben
- Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in zugelassenen Fleischbetrieben
Bewerbungsprofil:
- Approbation als Tierärztin / Tierarzt (w/m/d)
- selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- gesundheitliche Belastbarkeit (wechselnde Einsatzzeiten, langes Stehen in gekühlten Räumen in Gummistiefeln)
- hohes Maß an Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeitserbringung, Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten. Der Einsatz orientiert sich am aktuellen Bedarf und nach Absprache
- Führerschein der Klasse B
Was wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Monika Steffen
Leitung der Abteilung "Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Tel.: 02162 39-1861
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03.05.2026.
