Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Waffenrecht (w/m/d)
Wir suchen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Waffenrecht (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Vollzeit und Teilzeit
Befristung: befristet (2 Jahre)
Organisationseinheit: Direktion Zentrale Aufgaben der Kreispolizeibehörde
Direktion Zentrale Aufgaben 1
Aufgabenschwerpunkte:
Die Aufgabe umfasst unter anderem im Waffenrecht folgende, nicht abschließend aufgeführten Bereiche:
- Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Erteilung von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsberechtigungen
- Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpässe und sonstiger waffenrechtlicher EU-Erlaubnisse
- Entscheidung über die Erteilung und Fortbestehen von Erlaubnissen zum Betrieb von Schießstätten
- Erteilung von Vereinswaffenbesitzkarten
- regelmäßige Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung von Waffenbesitzenden nach Waffengesetz etc.
- Bearbeitung von waffenrechtlichen Verstößen
- bei Bedarf Kontrollen vor Ort
Bewerbungsprofil:
- abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
- Juristin / Jurist bzw. Diplom-Juristin / Jurist (w/m/d)
- sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
- Bereitschaft zum Umgang mit Waffen
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Führerschein der Klasse B
Was wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt:
Angela Klaus
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-1924
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 19.07.2026.
