Stellenausschreibung Bürgermeister/-in
Stellenausschreibung
für die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Wartenberg
In der Gemeinde Wartenberg im Vogelsbergkreis ist die Stelle des
hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Wartenberg hat derzeit rund 3.495 Einwohner in den beiden Ortsteilen Angersbach und Landenhausen (Stand 30. Juni 2025). Die Gemeindevertretung besteht aus 19 Mitgliedern und setzt sich nach den Kommunalwahlen vom 15. März 2026 wie folgt zusammen: FWGW: 7 Sitze, WAL: 4 Sitze, CDU: 3 Sitze, SPD: 3 Sitze und GRÜNE: 2 Sitze.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 30. August 2026 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wartenberg für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 13. September 2026 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 18. Januar 2027.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, § 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 22. Juni 2026, bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Zimmer 1, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen amtlichen Vordrucke erhältlich, die zudem auch im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen/vordrucke-fuer-parteien-waehlergemeinschaften-und-einzelbewerberinnen-und-bewerber - eingestellt sind und auf elektronischem Weg heruntergeladen werden können. Die evtl. zusätzlich erforderlichen Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind ausschließlich beim Gemeindewahlleiter erhältlich.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit jedoch so frühzeitig vor dem 22. Juni 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die Bekanntmachung des Wahltages sowie die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbunden mit dieser Stellenausschreibung wurde am 15. April 2026 in der Wochenzeitung „Wartenberger Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg - www.Gemeinde-Wartenberg.de - eingesehen werden oder unter der oben genannten Anschrift (Tel. 06641/9698-0; Email: wahlen@Gemeinde-Wartenberg.de) angefordert werden.
Wartenberg, den 16. April 2026
gez. Wolfgang Schleiter
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wartenberg
