Referent/in (m/w/d) im Referat 511 Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Wir suchen Sie als Referent/in (m/w/d)
Über uns
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde. Unser Amt nimmt aus den verschiedensten Fachbereichen der Thüringer Ministerien Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht, des Verwaltungsvollzugs und im Zuwendungsbereich wahr. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 511 „Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten“ am Dienstort Weimar besetzen wir die Stelle als Referent/in (m/w/d).
Aufgabenschwerpunkte
Bearbeitung allgemeiner Angelegenheiten im Ausländerrecht, insbesondere:
- Fachliche Anleitung der zugewiesenen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen – im Rahmen dessen Erarbeitung von Grundsatzregelungen zu Fragen des Ausländerrechts
- Bearbeitung von grundsätzlichen und richtungsweisenden Rechtsfragen zum Ausländerrecht
- Bearbeitung von Einzelanfragen und rechtliche Beratung der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen des Vollzuges ausländerrechtlicher Regelungen
- Prüfung und Bewertung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Vorgangsbearbeitung durch die Landkreise und kreisfreien Städte
- Zuständigkeit für schwierige ausländerrechtliche Fälle (Zentrale Ausländerbehörde)
- Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtliche Behandlung von Personen aus sicheren Herkunftsländern in EAE-Standorten
- Erarbeitung von Rundverfügungen/Erlassen/Weisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte
- Zuarbeit zu Kleinen und Großen Anfragen, Petitionen
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit der obersten Fachaufsicht im zuständigen Fachministerium
- Mitarbeit in behördenübergreifenden Gremien zum Ausländerrecht
Unser Angebot
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht
- der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A 14 ThürBesG bewertet; eine mögliche Einstellung/Übertragung richtet sich nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen. (Hinweis: Mit der Auswahlentscheidung zur Besetzung des Dienstpostens wird kein Anspruch auf eine spätere Beförderung begründet; die Frage einer Beförderung wird in einem gesonderten Auswahlverfahren getroffen.)
- bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L
- fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen
- Behördliches Gesundheitsmanagement
Hier finden Sie Informationen zum Referat 511
Ihr Profil erforderlich:
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaften und die Befähigung zum Richteramt (erstes und zweites Staatsexamen)
wünschenswert:
- durch eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
- Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
- Kommunikations- und Informationsverhalten
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit und Initiative
- Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
- Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
- Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft
- Verantwortungsbereitschaft
- Belastbarkeit
- Schriftliches Ausdrucksvermögen
- Fachkenntnisse in Verwaltungs-, Europa- und Ausländerrecht und den dazugehörigen Rechtsvorschriften
- Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb und außerhalb Thüringens
- amtsangemessenes Auftreten
Für Ihre Bewerbung bei uns bitten wir um folgende Unterlagen:
Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über den Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Bewerber/innen, die ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 1. Oktober 2026 online unter:
Jetzt hier online bewerben
Weitere Hinweise
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behin-derter Menschen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Diese Ausschreibung richtet sich an Menschen aller Geschlechter. Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert aktiv die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt. Bezüglich dieser Stelle fordern wir deshalb Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung?
Dann steht Ihnen Frau Silbermann unter der Telefonnummer 0361/57 332 1045 zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unseres Merkblattes. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

