Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Zahlungsverkehr (w, m, d)
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Zahlungsverkehr (w, m, d)
unter der Kennziffer 156/2026/DI
im Dezernat Finanzen und Service
für das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse
in Teilzeit - mit circa 34 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2027
Ihr Aufgabengebiet:
- Ihre Hauptaufgabe besteht in der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs. Dies beinhaltet:
- Aufbereitung des maschinellen Kontoauszuges
- Überprüfung der automatischen Zuordnung
- manuelle Zuordnung bzw. Buchung von Einzelbeträgen
- Recherchen bzw. Rücksprachen mit Fachamt, Kreditinstituten und dem Bereich Vollstreckung
- Abstimmung, Freigabe und Verbuchung des A-Ist Stapels
- Drucken und Versenden von Verwahr- und Überzahlungsanzeigen
- Bearbeiten der Überzahlungsanzeigen (Rückerstattung bzw. Verrechnungen)
- Anschreiben an Bürger
- Bearbeiten von Rücklastschriften und von Dialogverrechnungen
- Umbuchungen bzw. Korrekturbuchungen vornehmen
- Führen und Verwalten der Hauptkasse in Werdau inkl. Kassenautomaten (im Vertretungsfall)
- Ein weiterer Teil der Aufgabe ist die Verwaltung des Verwahrkontos. Dazu gehört:
- Erstellen von Kasseneingangsanzeigen
- Buchen ungeklärter Ein- und Auszahlungen
- Recherche und Klärung der ordnungsgemäßen Zuordnung mit Fachamt, Bereich Vollstreckung und Bürger
- Umbuchung aus Verwahrkonto vornehmen
- Darüber hinaus sind Sie zuständig für das Scannen von zahlungsbegründenden Unterlagen für den unbaren Zahlungsverkehr inklusive der Prüfung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie die Ablage von Bankauszügen und Quittungen.
Hinweis für Bewerber: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die gesetzlichen Vorgaben des § 86 Abs. 4 SächsGemO erfüllen. Mit der Bewerbung bzw. spätestens zum Einstellungszeitpunkt ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Unsere Erwartungen:
- Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist:
-
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder
- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Erfahrungen im kommunalen Haushalts- und Kassenrecht oder
- abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Erfahrung im öffentlichen Dienst und der Bereitschaft zur berufsbegleitenden Absolvierung des Angestelltenlehrgangs I
- eine zuverlässige, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeiten setzen wir voraus.
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
-
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Beschäftigung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr (31 ab 2027) sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 18. Oktober 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de).

