Zusätzliche Fachkraft im pädagogischen Bereich (m/w/d) eine Stelle in der Kita "Schöne Aussicht" eine Stelle in der Kita "Zwergenland"
Die Stadt Werdau schreibt im Rahmen einer Fördermaßnahme zwei Stellen für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 befristet aus:
Zusätzliche Fachkraft im pädagogischen Bereich (m/w/d)
eine Stelle in der Kindertagesstätte „Schöne Aussicht“
eine Stelle in der Kindertagesstätte „Zwergenland“
Das Aufgabengebiet der zusätzlichen Fachkraft beinhaltet:
- Bedarfsermittlung sowie Ziel- und Maßnahmeplanung:
- Ermittlung konkreter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe bei den Kindern und Familien in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den dort bereits tätigen pädagogischen Fachkräften und Ableitung entsprechender Angebote und Maßnahmen
- Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Kinder:
- Entwicklung und Umsetzung von förderlichen und spezifisch notwendigen Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen der Einzelfallarbeit mit Kindern, systematische, zielgruppenorientierte Kleingruppenarbeit, spezifische zielgruppenorientierte Angebote für Kinder im letzten Kindergartenjahr
- Zusammenarbeit mit den Eltern:
- Unterbreitung geeigneter Unterstützungs- und Beratungsangebote an die Eltern, z. B. bedarfs- und anlassbezogene Entwicklungsgespräche, Beratung zu Erziehungsfragen
- Information über die im Sozialraum vorhandenen externen Unterstützungs- und Beratungsleistungen, Hilfen und Angebote zu Bildungs- und Erziehungsthemen für Familien
- Unterstützung von Kita/Team:
- Unterbreitung von Anregungen für weiterführende Gestaltungsimpulse pädagogischer Prozesse oder strukturelle Entwicklungen an das Team
- Begleitung bei herausfordernden Situationen mit Kindern und Eltern
- Unterstützung bei der Erarbeitung konzeptioneller Handlungsperspektiven für Themen, welche im Zusammenhang mit der chancengerechten Bildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Eltern stehen
- Kooperation:
- Aufbau von Netzwerken und Angeboten im sozialräumlichen Umfeld (z. B. sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Therapeuten, Ärzte, Ämter), die für die besonderen Bedarfe der Kinder und ihren Eltern tätig werden sollen
- Verstetigung der Netzwerkarbeit
Qualifikation der zusätzlichen Fachkräfte:
Das zusätzliche Personal soll über eine der nachfolgend aufgeführten Berufsqualifikationen verfügen:
- staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/Kinderpädagoge
- staatlich anerkannte Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter
- staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge mit Hochschulabschluss
- Diplom oder Bachelor im Studiengang Erziehungswissenschaft, Studienrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik
Zugelassen werden können auch Personen, die über eine Berufsqualifikation in der Kinder- und Jugendpsychologie, Förderpädagogik, Sprachheilpädagogik oder Rehabilitationspädagogik verfügen.
Zudem soll eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes vorliegen.
Darüber hinaus können auch folgende Personen zugelassen werden:
- staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher
- staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge mit Fachschulabschluss
wenn sie über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes verfügen oder Weiterbildungen auf dem Gebiet der frühkindlichen Diagnostik, Entwicklungsplanung, Elternarbeit, Erwachsenenbildung oder Mehrsprachigkeit sowie zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund im Umfang von mindestens insgesamt 80 Stunden absolviert haben.
Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite www.werdau.de oder unter folgendem Link:
https://bewerbermanagement.net/jobposting/ab4ef7a766ea040d3e70c493ddb950b5f47b02f50
