Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Bürotätigkeiten und selbstständiges motiviertes Arbeiten liegen dir?
Dann lies dir doch unser Jobprofil zur Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/-r (m/w/d) durch!
Tätigkeiten
- Du übernimmst verwaltungstechnische, organisatorische und kaufmännische Aufgaben,
- arbeitest mit diversen PC-Programmen in den einzelnen Bereichen
- auf Grundlage des Bundes-, Landes- und Kommunalrechts und
- bist Ansprechpartner/in für Organisationen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger
Dein Profil
- Du hast mindestens den Schulabschluss der Fachoberschulreife.
- Du besitzt folgende Eigenschaften: Freundlich und motiviert, offen im Umgang mit Menschen, selbstständig, Spaß an Teamwork, organisationstalentiert, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
Was dich erwartet
- 3-jährige Ausbildung
- je Ausbildungsjahr ca. 3 Monate Blockunterricht im Berufskolleg in Dortmund
- 1 - 2 x die Woche dienstbegleitende Unterweisung im Studieninstitut in Dortmund
- Führung eines Berichtsheftes
- Zwischen- und Abschlussprüfung
- Monatliches Ausbildungsentgelt (brutto)
05/2026 2027
1. Ausbildungsjahr 1.368,26 € 1.368,26 €
2. Ausbildungsjahr 1.418,20 € 1.418,20 €
3. Ausbildungsjahr 1.464,02 € 1.464,02 €
Stand: Juni 2025
Weiterbildungschancen
Neben der Möglichkeit, regelmäßig Seminare und Fortbildungen zu besuchen, kannst du bei dienstlichem Bedarf den Verwaltungslehrgang II mit dem Abschluss der Verwaltungsfachwirt*in absolvieren.
Deine Kontaktperson
Fragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Dir Frau Kuhn aus der Personalabteilung (Tel. 02389 71303).
Wir haben Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen!.
Diese sende bitte bis zum 15.09.2026 über das Stellenportal Interamt an den Bürgermeister der Stadt Werne https://interamt.de/(Stellen-ID: 1468775) .
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Dir erhalten, verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. B, Art. 88 DSGVO, § 18 LDSG, § 106 BBG) zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens
