Assistenz (m/w/d) im Bereich Zentrale Dienste
Über uns
m Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zum 01.09.2026 eine Stelle im Aufgabenbereich „Zentrale Dienste“ zu besetzen. Dafür steht eine Planstelle zur Verfügung, die bis zur Entgeltgruppe 6 TV-H besetzt werden kann.
Ihre Aufgaben
- Assistenzkraft im Sachgebiet „Zentrale Dienste“
- Mitarbeit am Empfang und Besuchermanagement
- Postverteilung und Postversand
- Betreuung der Telefonzentrale
Unsere Anforderungen
Mit diesen Qualifikationen können Sie uns überzeugen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Bürokaufmann/Bürokauffrau, Fachangestellte/Fachangestellter für Büromanagement, Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation oder einschlägiger vergleichbarer Ausbildungsabschluss mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen (vorausgesetzt)
- Gute EDV-Kenntnisse in der allgemeinen Bürokommunikation, insb. MS-Office Anwendungen, sowie Bereitschaft, sich in DMS 4.0 (Dokumentenmanagementsystem) einzuarbeiten (vorausgesetzt)
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) (vorausgesetzt)
Wünschenswerte Kenntnisse und Qualifikationen:
- Zuverlässigkeit und Sorgfältigkeit
- Kommunikations- und Deeskalationstalent
- Selbstständigkeit, Organisationsgeschick, Flexibilität
- Hohe Arbeitseffizienz
- Verschwiegenheit und Datenschutzbewusstsein
- Belastbarkeit
Unsere Angebote
- Leistungsgerechte Bezahlung als entsprechend der ausgeübten Tätigkeit eingruppierte Tarifbeschäftigte / eingruppierter Tarifbeschäftigter
- Aufgeschlossenes, freundliches Team und eine Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
- Moderner Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
- Flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Service- und Öffnungszeiten und kollegiale Absprachen als gute Voraussetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir sind mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ zertifiziert.
- Möglichkeit an Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung teilzunehmen.
- Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des „LandesTicket Hessen“. Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie zum Beispiel Mainz, freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Diese Ausschreibung ist geschlechtsneutral ausgestellt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen. Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden z.Hd. Büroleitung Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt. Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG). Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
