Schulpsychologin/Schulpsychologe (w/m/d)
Über uns
Dienstort: Wiesbaden
Beschäftigungsumfang: Teilzeit (75 % bzw. 30 Wochenstunden)
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31.12.2028; Vergütung: EG 13 TV-H
Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.
Aufgabenbeschreibung
Den Schulaufsichtsbehörden gehören Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an. Ihre Tätigkeit umfasst nach § 94 Absatz 4 Hessisches Schulgesetz insbesondere die präventive und systembezogene Beratung und die psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern und ist in den Richtlinien für die schulpsychologische Beratungstätigkeit in Hessen geregelt.
Darüber hinaus kooperieren die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit den pädagogischen und sonstigen Fachkräften an den Schulen (zum Beispiel Schulsozialarbeit, unterrichtsbegleitende sozialpädagogische Fachkräfte [UBUS], Schulseelsorge, Gesundheitsfachkräfte) und beraten diese anlassbezogen, zum Beispiel im Rahmen multiprofessioneller Teams. Bei Bedarf arbeiten sie auch mit anderen Institutionen, zum Beispiel dem Jugendamt, der Jugendhilfe, den Beratungsstellen, der Polizei sowie mit ärztlichen und (psycho-)therapeutischen Einrichtungen zusammen.
Die schulpsychologische Beratungstätigkeit erfolgt insbesondere direkt an den hessischen Schulen, so dass regelmäßige Schulbesuche erforderlich sind.
Anforderungsprofil
Allgemeine berufliche Qualifikationen und spezifische Anforderungen für die ausgeschriebene Stelle
[•] Studium der Psychologie mit Abschluss Diplom oder Bachelor und Master in Psychologie wird vorausgesetzt.
[•] Praxis und Erfahrungen in pädagogisch-psychologischen Arbeitsfeldern wird vorausgesetzt.
[•] Erfahrungen im Bereich der Schulpsychologie und/oder Sozialpädagogik sind erwünscht.
[•] Erfahrungen im Umgang mit multiprofessionellen Teams im pädagogischen Kontext sind erwünscht.
[•] Bereitschaft zur Durchführung von regelmäßigen Präsenztagen in den zu beratenden Schulen (i.d.R. ein Termin pro Schule im Monat) wird vorausgesetzt.
[•] Erfahrungen im Umgang mit der Bewältigung von Krisensituationen sind erwünscht.
[•] Führerscheinklasse B ist erwünscht.
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen und ggf. erläutert werden:
[•] Diagnostische Kompetenz
[•] Beratungskompetenz (für komplexe Beratungssituationen und Interventionen) (besondere Bedeutung)
[•] Systembezogene Kompetenz (systemische Zusatzqualifikationen erwünscht)
[•] Methodenkompetenz (Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement, Evaluation)
[•] Rechtskompetenz (Kenntnisse im Hessischen Schulgesetz und in schulpsychologisch relevanten Verordnungen)
[•] Kommunikationsfähigkeit (besondere Bedeutung)
[•] Kooperationsfähigkeit (Team- und Integrationsfähigkeit) (besondere Bedeutung)
[•] Konzeptionelles und perspektivisch orientiertes Denken/Kreativität/Innovationsfähigkeit
[•] Strategische Kompetenz
[•] Kritikfähigkeit
[•] Planungs- und Handlungskompetenz/Organisationsfähigkeit (besondere Bedeutung)
[•] Gender-Kompetenz und interkulturelle Kompetenz
[•] Zuverlässigkeit
[•] Entscheidungsfähigkeit i.e.S.
[•] Konfliktfähigkeit
[•] Initiative (besondere Bedeutung)
[•] Verantwortungsbereitschaft
[•] Belastbarkeit (besondere Bedeutung)
[•] Interkulturelle Kompetenz
[•] Rollenbewusstsein (besondere Bedeutung)
Unsere Angebote
finden Sie hier.
Allgemeiner Hinweis
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Diese Ausschreibung ist geschlechtsneutral ausgestellt.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen.
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden, z.Hd. Büroleitung, Walter-Hallstein-Str. 3-7, 65197 Wiesbaden
Ansprechperson für fachbezogene Fragen zum Aufgabengebiet: Frau Leslie Konermann Telefon: +49 611 8803 488; E-Mail: Leslie.Konermann@kultus.hessen.de
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet. Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG). Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

