Amt für Bauen und Liegenschaften - Sachgebiet Tiefbau
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg
in der Metropolregion Hamburg, sucht ab sofort
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)
für das Amt Bauen und Liegenschaften – Sachgebiet Tiefbau
ab 01.11.2026
Dienstleistungsbereich:
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet u. a. folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich:
- Planung und Durchführung kommunaler Projekte der Verkehrsinfrastruktur (Lph. 1 - 9 HOAI) in der Bauherrenfunktion mit Überwachung von Kosten, Terminen und Qualitäten,
- Koordination und fachliche Betreuung externer Ingenieur- und Planungsbüros, Bauunternehmen und Behörden,
- Zusammenarbeit mit Ver- und Entsorgungsträgern,
- Prüfung der Genehmigung von bspw. Aufgrabungen, Leitungsverlegungen, u. ä.,
- Koordination der Unterhaltung der gemeindeeigenen Anlagen (Straßen, Wege, Spielplätze u. a.),
- Überwachung der Prüfung von Ingenieurbauwerken der Verkehrsinfrastruktur (u. a. Brücken),
- Realisierung von Straßen- und Straßenentwässerungsplanungen,
- Finanzielle Planung des jährlichen Straßeninstandsetzungsplans für die Stadt Wittenburg sowie die Gemeinde Wittendörp,
- Vorbereitung technischer Entscheidungsvorlagen und Beratung in den politischen Gremien.
Voraussetzungen:
- Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauingenieurwesen (Diplom / FH/Universität), Bachelor oder Master) mit Vertiefungsrichtung Verkehrsanlagen, Straßen- und Tiefbau oder Abschluss als staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Straßen- und Tiefbau bzw. Verkehrsinfrastruktur,
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst sind von Vorteil,
- Erfahrungen in der Projektleitung und Projektsteuerung im kommunalen Straßen- und Tiefbau sind erwünscht,
- grundlegende Kenntnisse einschlägiger Vorschriften, u. a. der DIN/EN, HOAI, VOB sowie Grundlagenwissen Vergaberecht,
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen sowie GIS-Programmen wird vorausgesetzt. Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges und strukturiertes Arbeiten,
- Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Kommunikations- und Kooperations-fähigkeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Investoren, Planungsbüros,
- Bereitschaft zur Einarbeitung in spezielle Fachsoftware.
Wir bieten Ihnen zudem:
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unternehmen,
gezielte dienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führer-schein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 31. August 2026 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Stadt Wittenburg
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemein-wohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.
Wittenburg, den 09.07.2026
Christian Greger
Bürgermeister der Stadt Wittenburg
