Amtsleiter/in Amt für Bauen und Liegenschaften (m/w/d)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg
in der Metropolregion Hamburg, sucht ab 01.01.2027
eine Amtsleiterin / einen Amtsleiter (m/w/d)
für das Amt Bauen und Liegenschaften
(EG 12 TVÖD-V-VKA).
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet u. a. folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich:
Ihre Kernaufgaben:
- Strategische und operative Leitung: Fachliche, organisatorische und personelle Führung des Amtes für Bauen und Liegenschaften mit den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Stadtplanung, Allgemeine Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Gebäude-management, Bauhöfe, Wirtschafts- und Regionalmanagement sowie der zentralen Fördermittel- und Vergabestelle.
- Projektsteuerung: Verantwortung für die Planung, Ausschreibung und Durchführung kommunaler Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie von Infrastrukturprojekten.
- Stadt- und Gemeindeentwicklung: Aktive Mitgestaltung der Stadt-/Gemeinde-entwicklung, der Bauleitplanung und der Stadtsanierung.
- Gremienarbeit: Vertretung des Amtes in den politischen Gremien, Vorbereitung von Beschlussvorlagen und Umsetzung der Beschlüsse.
- Ansprechpartner: Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Investoren sowie internen Fachbereichen in allen baurechtlichen und technischen Fragestellungen.
Ihr Profil:
- Qualifikation: vorzugsweise ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master/Bachelor) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur, Stadt- und Regionalplanung oder ein vergleichbarer Studiengang mit einschlägiger Berufserfahrung, bspw. Bachelor of Law.
- Erfahrung: Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, idealerweise in einer öffentlichen Verwaltung oder einem vergleichbaren Aufgabenumfeld.
- Fachwissen: wünschenswert sind fundierte Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (BauGB, Landesbauordnung M-V) sowie im Vergabe- und Vertragsrecht (VOB, UVgO, HOAI)
- Bereitschaft zur Einarbeitung in spezielle Fachsoftware.
Wir bieten Ihnen zudem:
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unternehmen,
gezielte dienstbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen in die Entgeltgruppe 12 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 20. November 2026 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Stadt Wittenburg
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemein-wohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.
Wittenburg, den 21.10.2026
Christian Greger
Bürgermeister der Stadt Wittenburg

