Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)
Die Gemeinde Wittendörp,
als amtsangehörige Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg,
sucht (wenn möglich) ab 01.06.2026 befristet bis 31.08.2027
eine/n
staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)
für die Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde Wittendörp/Dodow „Zwergenparadies“
(EG S 8a TVÖD/VKA – Sozial- und Erziehungsdienst / 35 Wochenstunden).
Dienstleistungsbereich:
Mit viel pädagogischem Geschick und Einfühlungsvermögen gestalten Sie das pädagogische Leistungsangebot in „Ihrer“ Kita. Dabei behalten Sie unsere hohen Qualitätsansprüche und die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen stets im Blick. Allen Eltern und Kindern sind Sie vertrauensvoller Ansprechpartner. Sie arbeiten in einem kollegialen Team, das sich gegenseitig unterstützt und wertschätzt. Ihre wesentliche Aufgabe besteht in der Bildung, Erziehung und Betreuung aller Altersgruppen von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren (bis zur Einschulung).
Voraussetzungen:
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/-in. Wünschenswert sind Eigenmotivation, Gestaltungs- und Entscheidungs-freude, Kreativität, Begeisterungsfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit sowie Einfühlungsvermögen und Liebe zum Beruf. Sie lieben Kinder, sind sozial und fachlich kompetent und den täglichen Herausforderungen in einer Kindertageseinrichtung gewachsen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an dienstbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen ist unabdingbar. Ein sicherer und versierter Umgang mit allen bekannten Office-Anwendungen sowie Spezialsoftware wird vorausgesetzt.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 8a des TVöD/VKA – Sozial- und Erziehungs-dienst. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V-VKA sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führer-schein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 15. Mai 2026 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Gemeinde Wittendörp
durch das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Bitte nennen Sie uns Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin.
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemein-wohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.
Wittenburg, den 20.04.2026
Kurt Bartels
Bürgermeister
