Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) Vollstreckungsstelle beim Finanzamt Wittlich
Die Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz sucht zum 01.12.2026 eine / einen
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) Vollstreckungsstelle beim Finanzamt Wittlich Standort Wittlich
Vollzeit (39 Wochenstunden) unbefristet
Das erwartet Sie bei uns
• Bearbeitung von Vollstreckungsfällen nach rechtlichen Vorgaben
• Ermittlung von Vermögenswerten und Vorbereitung der Vollstreckung
• Pfändungen von Forderungen und Rechten des beweglichen Vermögens
• Zwangsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen
• Billigkeitsmaßnahmen nach der Abgabenordnung sowie Maßnahmen nach der Insolvenzordnung
Das zeichnet Sie aus
• Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten, Steuerfachwirt/-in, Steuerfachassistentin/-en, Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsassistentin/-en, Rechtsfachwirt/-in oder
• Hilfsweise ein Abschluss in einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung (z.B. Bankkauffrau/Bankkaufmann) mit einem Tätigkeitsfeld im Bereich der Steuerfestsetzung oder -erhebung bzw. im Bereich der Zwangsvollstreckung von Forderungen
• fundierte PC-Anwenderkenntnisse (insbesondere Windows-Betriebssystem und MS Office), uneingeschränkte Bildschirmtauglichkeit sowie Bereitschaft zum Erlernen neuer Anwendungssoftware
Darauf legen wir Wert
• Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Loyalität
• einwandfreies Führungszeugnis und ein gepflegtes Erscheinungsbild, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten
• Fähigkeit und Bereitschaft zur Einarbeitung in ein abgrenzbares steuerliches Rechtsgebiet sowie in einfache steuerliche Problemstellungen
• aufgeschlossenes und freundliches Wesen mit der Bereitschaft zu bürgerfreundlichem und serviceorientiertem Verhalten
• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
• Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, auch außerhalb des Dienstortes
Das macht uns besonders
Attraktives Gehalt: Entgeltgruppe 5 TV-L - perspektivische Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 8 TV-L
Sinnstiftende Tätigkeit: Mithelfen öffentliche Aufgaben zuverlässig zu finanzieren
Work-Life-Balance: Flexible Arbeitsmodelle und Homeofficemöglichkeiten
An später denken: Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
Onboarding: Zentrale Schulungsmaßnahmen für den optimalen Einstieg
Jahressonderzahlung in Höhe von 88,14%
Urlaub: 30 Tage sowie Zeitausgleich bei Überstunden
Arbeitsplatzsicherheit: Bei einem krisensicheren Arbeitgeber
Gesundheitsmanagement z.B. durch ein externes Beratungsangebot
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere der berufliche Werdegang, Nachweise der geforderten Qualifikationen etc.) senden Sie bitte per Mail (bis maximal 15 MB) bis spätestens 02.10.2026 an geschaeftsstelle@fa-wi.fin-rlp.de unter Angabe der Referenznummer WI-2026-01 oder über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage
Bewerben Sie sich jetzt hier!
https://lfst.rlp.de/ausbildung-karriere/stellenangebote/bewerbungsformular-wittlich
Für Fragen können Sie sich gerne an Herrn Dirk Benz-Weber (Tel.: 06571/9536-13050) beim Finanzamt Wittlich wenden.
Das Finanzamt Wittlich verfügt über Dienstgebäude an den Standorten Wittlich, Daun und Bernkastel-Kues; eine spätere, vorübergehende oder dauerhafte Umsetzung an einen anderen Standort bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen insbesondere folgende Unterlagen bei: Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnisse, Ausbildungsnachweise, Zeugnisse früherer Arbeitgeber und ggf. einen Nachweis über die Schwerbehinderung.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen - insbesondere der Altersgruppe 50+ -, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Personalgruppe des Landesamtes für Steuern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen finden Sie unter https://www.lfst-rlp.de/datenschutz.

