Sachgebietsleitung ZA 24 (w/m/d) Behördliches Gesundheitsmanagement
Beim Polizeipräsidium Wuppertal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39,83 Std./Wo.) zu besetzen:
„Sachgebietsleitung ZA 24 (w/m/d) Behördliches Gesundheitsmanagement“
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in der EG 11 der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L. Dies entspricht je nach zuzuordnender Erfahrungsstufe einem Bruttoentgelt im Monat von 4.178,35 Euro bis 6.050,95 Euro in Vollzeit. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe erfolgt gem. § 16 TV-L in einer Einzelfallprüfung.
Das Polizeipräsidium Wuppertal ist mit ca. 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig für das Bergische Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen.
An der Spitze der Behörde steht der Polizeipräsident mit seinen Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie dem Leitungsstab und der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit.
Die wahrzunehmende Stelle ist angesiedelt in der Direktion Zentrale Aufgaben, ZA 24.
Werden Sie Teil unseres Teams!
Tragen Sie durch Ihre Arbeit zu einer besseren und effizienteren Gesundheitsprävention der Polizei bei und unterstützen Sie dadurch unsere Einsatzkräfte.
Das Land NRW braucht Sie!
Zu Ihren Aufgaben spannenden gehören
o Allgemeine Führungsaufgaben, insbesondere:
• Planung des Personaleinsatzes für das Sachgebiet ZA 24
• Mitarbeiterführung
• effektiver und effizienter Einsatz von Kräften und Mitteln, einschließlich Controlling Formulierung und Verteilung von Arbeitsaufträgen an die Fachbereiche; Koordinierung der Arbeiten einschließlich
Terminüberwachung
• Umsetzung von Zielen, Rahmenvorgaben und Standards übergeordneter Ebenen, Vereinbaren und Vorgeben von Zielen einschließlich Controlling
• Unterstützung der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, u. a. durch deren Einarbeitung
• Steuerung der Arbeitsabläufe, Gestaltung der Arbeitsorganisation/Aufgabenbereiche sowie der Arbeitsplätze innerhalb des Sachgebiets durch Verteilung der Aufgaben des Sachgebietes auf die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend deren Fähigkeiten, Kenntnissen und Befugnissen unter Berücksichtigung der jeweiligen beamten-, tarif- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen und
Vorschriften
• Fördern der kollegialen, vertrauensvollen Zusammenarbeit; Erkennen und Lösen von Konflikten
• Analyse, Bewertung und Steuerung von Informationen
• Beachtung von Meldepflichten und -wegen
• Leitung von Dienstbesprechungen
• Entscheidung über die Gewährung von Urlaubs- und Dienstfreianträgen etc.
• Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen zu den Themen des BGMPol (nach Einarbeitung)
o Koordinator/in für den Arbeitsschutz, insbesondere:
• Erstellen von Verfügungen und Anweisungen aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Anregungen und festgestellte sicherheitstechnische Mängel an die unmittelbar zuständigen Vorgesetzten und an die Behördenleitung weiterleiten
• Vorschläge aus der Belegschaft zur Verbesserung des Arbeitsschutzes zur Prüfung der Umsetzbarkeit aufgreifen, dazu die fachliche Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der/des
Betriebsärztin/-arztes einbeziehen und ggf. die notwendigen Schritte für eine Umsetzung der Maßnahmen einleiten
• Hilfestellung bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen geben
• Sicherstellung der Organisation zu den gesetzeskonformen Bestellungen einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII sowie der sonstigen vorzunehmenden Bestellungen
der erforderlichen Akteure im Arbeitsschutz
• Beteiligung an der Beschaffung sachgerechter PSA und Arbeitsschutzmaterialien
• Mitwirkung an Unfalluntersuchungen der Behörde
• Vertretung der Behörde bei (externen) Veranstaltungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Mitwirkung und verantwortliche Betreuung (Administration der Rollen und Rechte) der für die Behörde zur Anwendung bereitstehenden landesweit eingerichteten Arbeitsschutz-Handlungshilfe der
Unfallkasse NRW
• Mitarbeit bei der zentralen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und bei der Überwachung der Wirksamkeitskontrolle zu den in der Behörde getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
· Erfolgreich abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium bzw. Bachelor im Bereich:
· Gesundheitsmanagement oder
· Public Management oder
· Organisationsmanagement oder
· Verwaltungswissenschaften oder
· Arbeits-, Wirtschafts-, Organisationspsychologie
mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in einem steuerungsrelevanten Aufgabenbereich, insbesondere Strategieentwicklung, Projektmanagement, Prozessmanagement, Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Controlling, Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Wünschenswert ist weiterhin:
· Berufliche Erfahrung im Arbeitsschutz
Erfolgssichernde Kompentenzmerkmale:
- Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Mitarbeiter-/Teamführungsfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Ergebnisorientierung / Leistungsmotivation
- Organisations-/ Planungsfähigkeit
- Werteorientierung
Wir wollen, dass Sie einen guten Job machen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Daher sorgen wir für
· eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe in der Polizei NRW,
· eine unbefristete Anstellung mit flexiblen Arbeitszeiten,
· eine tarifgerechte Vergütung inkl. Jahressonderzahlung,
· Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente
· Fortbildungsmöglichkeiten,
· Nutzungsmöglichkeiten aller gesundheitspräventiven Angebote der Polizei NRW, z. B. Dienstsportangebote, BGM-Maßnahmen, Angebote zur Psychosozialen Unterstützung, Gesundheitstage,
· eine ausgewogene Work-Life-Balance (u.a. nimmt das PP Wuppertal am Landesprogramm "Vereinbarkeit Pflege & Beruf“ teil)
· Eltern-Kind-Büro
Bewerberkreis
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Teilzeitbeschäftigung ist bei uns grundsätzlich, Home-Office unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange möglich.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Jetzt online bewerben bis zum 28.08.2026
unter folgendem Link:
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&code=TDT%2BCRNbU%2Bh3xP3qYt4QnctEIR5egzL5NtWI7u7LrgIgiezSHDr737ERvBaxmx1R7rVNW6I%2FwqtenjeIg6UdCcIstGWs5ELv
Der Bewerbung sind mindestens ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, ein Nachweis über die bestandene und abgeschlossene Ausbildung sowie ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX beizufügen
Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin an.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Datenschutz:
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Polizei NRW werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Polizeipräsidium Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-0 / Telefax: 0202/284-8448
E-Mail: poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de
E-Government: poststelle@polizei-wuppertal-nrw.de-mail.de poststelle@polizei-wuppertal.sec.nrw.de
Internet: https.//wuppertal.polizei.nrw
2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
entfällt
3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des PP Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-2009 / Telefax: 0202/284-8448 E-Mail: datenschutz.wuppertal@polizei.nrw.de
4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW):
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 / Telefax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung bei der Polizei NRW erhoben.
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Bundesamt für Justiz für Anfragen beim Bundeszentralregister (BZR), dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (VStR), an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sowie an das LAFP NRW zur Durchführung des kognitiven Leistungstests.
Ihre Einwilligung für die Übermittlung und Überprüfung Ihrer Daten ist gemäß der Vorschrift des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 18 (4) Datenschutzgesetz NRW nicht erforderlich.
7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
entfällt, da nicht beabsichtigt
8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert.
Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses werden die Daten zu Ihrer Person in die Personaldatenbank übernommen, im Ablehnungsfall oder bei Vorliegen anderer Gründe, die einem Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen sollten, werden die Daten zu Ihrer Person gelöscht.
9. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
· Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
· Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO)
oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
· Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO)
· Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
entfällt
11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.
