eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter Mobile Ausreiseberatung (w/m/d)
Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) als Landesoberbehörde mit derzeit
ca. 170 Beschäftigten nimmt insbesondere zentrale ausländerrechtliche Vollzugsaufgaben wahr wie die Aufnahme, Registrierung, Unterbringung und Versorgung aller ankommenden Asylsuchenden sowie die Durchführung von Rückführungen.
Die ZABH mit Stammsitz in Eisenhüttenstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen Einsatz in der Fachgruppe 5.2 „Freiwillige Ausreise und Dokumentenausgabe“ am Standort Zossen OT Wünsdorf oder Schönefeld
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter
„Mobile Ausreiseberatung“ (w/m/d)*
(unbefristet, Vollzeit, je nach Erfüllung der persönlichen und tätigkeitsbezogenen tariflichen
Voraussetzungen bis Entgeltgruppe S 15 TV-L, bis Besoldungsgruppe A 11 BbgBesO)
Sie erwartet eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit und darüber hinaus:
- ein moderner Arbeitsplatz in Voll- oder Teilzeit
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitsplatzes
- eine professionelle und ausführliche Einarbeitung durch ein erfahrenes Team
- eine pünktliche Vergütung und abhängig von der Berufserfahrung (Stufe) ein monatliches Gehalt bei Vollzeit zwischen 4.040,87 € und 5.814,54 €
- eine Betriebsrente (VBL) und Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote u.a. in der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement (medizinische Vorsorge, Weiterbildungen, Gesundheitstag, Schwimmhallenteilfinanzierung, betriebliche Sozialberatung für private und berufliche veranlasste Themen, etc.)
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie dienstfrei am 24.12. und 31.12.
- ein mit 16 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket / Deutschlandticket Job
- die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bzw. für Beamtinnen und Beamte die statusgleiche Übernahme bis A 11 BbgBesO bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
Ihre Aufgaben:
mobile Sozial- und Rückkehrberatung
- Rückkehrberatung ausreisepflichtiger und an einer Ausreise interessierter ausländischer Personen unter Hinzuziehung aller gängigen Förderprogramme
- beratende Vorbereitung auf die Perspektive im Zielland zum Zweck der nachhaltigen Reintegration sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung der Ausreise
- Rückkehrberatung ausgewiesener und ausreisepflichtiger Personen in den Justizvollzugsanstalten und Gewahrsamseinrichtungen
- mobile Beratung in Flüchtlingsunterkünften, kommunalen Ausländerbehörden und Räumlichkeiten nichtstaatlicher Akteure der Rückkehrhilfe sowie in den zugewiesenen Büroräumen der ZABH
- Schnittstellenorganisation im Hinblick auf ggf. erforderliche psychologische, medizinische, seelsorgerische oder rechtliche Betreuung
- einzelfallbezogenes Schnittstellenmanagement bei Asylsuchenden mit besonderen Problematiken
Identifizierung und besondere Betreuung vulnerabler Personen
- Unterstützung von Familien, ggf. Erziehungsberatung und Einbeziehung von Jugendämtern insbesondere im Falle von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Absprachen zu weiterführenden Maßnahmen mit den Kinderschutzfachkräften der ZABH und dem Wohnheimbetreiber sowie zuständigen Jugendämtern während des Rückkehrprozesses
- Organisation der Ausreise von ausreisewilligen unbegleiteten minderjährigen Personen
- Identifizierung und bedarfsorientierte Betreuung vulnerabler Personen im Rückkehrprozess; Erstellung von Vorlagen/Berichten der Schutzbedürftigkeit an externe Behörden und Überwachung der umzusetzenden Maßnahmen einschließlich der Prüfung von rückkehrrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Beschaffung und Prüfung von ärztlichen Attesten und sonstigen Bescheinigungen, Beantragung Flughafenassistenz oder einer Begleitperson, Ankunftsassistenz im Zielland
Netzwerkarbeit und Beratungsangebote
- Erstellung von Informationsangeboten/Flyern für Asylbewerbende bzw. Rückkehrwillige
- Netzwerkaufbau/-betreuung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure der Rückkehrhilfe im Land Brandenburg
- Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie von akkreditierten karitativen Organisationen
- Installation und Durchführung von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Rückkehrhilfe in den zugewiesenen Landkreisen und kreisfreien Städten
- Organisation und Durchführung von Netzwerks-, Informations- und Schulungsveranstaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
administrative Vorgänge
- Entscheidung über die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes von Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG (Duldung)
- Bearbeiten von Anträgen der REAG/GARP- Programme und Landesförderprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen sowie ausgewählten weiteren Programmen
- Ausstellung von Grenzübertrittbescheinigungen (GÜB) und Anlaufbescheinigungen
- Veranlassung der Reisebuchung und Prüfung aller im Zusammenhang mit der Reise erforderlicher Unterlagen
- Abruf von Ärzten oder sonstigen Begleitpersonen im Rahmen des Landesförderprogramms
- Veranlassung und Kontrolle der Ausreiseüberwachung und Abschlussmitteilung an die zuständige (oder aktenführende) Ausländerbehörde und das BAMF
- Veranlassung und Kontrolle der Abmeldung des Ausreisewilligen nach erfolgter Ausreise bei zuständigen Wohnheimen
- Kontrolle der Zusammenstellung der Kosten der freiwilligen Ausreise einschließlich der ausgezahlten Fördermittel
Das bringen Sie mit:
- erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- bzw. Diplom-Studium (FH) der Fachrichtungen Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder
- erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- bzw. Diplom-Studium (FH) und langjährige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich von Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen oder Heilpädagogen/innen in sozialen Eichrichtungen z. B. Flüchtlingsunterkünfte, Pflegeheime, Schulen oder
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des gehobenen Sozialen Dienstes
- Beherrschung der gängigen MS-Office-Produkte
- Fahrerlaubnis Klasse B
- wünschenswert sind:
- fundierte Kenntnisse in der Beratungspraxis, vorzugsweise von Personen mit interkulturellem Hintergrund
- Grundkenntnisse der englischen Sprache und/oder einer anderen Fremdsprache
Darüber hinaus erwarten wir:
- ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, ausgeprägte Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
- sicheres und überzeugendes Auftreten
- Verständnis für kulturelle Vielfalt
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung ist die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen und zum Führen eines Dienst-Kfz unabdingbar.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlussnachweise, Zeugniskopien, staatliche Anerkennung, etc.) senden Sie bitte bis zum 23.06.2026 unter Angabe der Kennzahl 16/26 an die
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
Fachgruppe 1.4
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
oder an
ZABH.Bewerbungen@zabh.brandenburg.de
Die Stelle ist vakant und soll nach Möglichkeit kurzfristig besetzt werden. Bitte geben Sie in Ihrer
Bewerbung den für Sie frühestmöglichen Arbeitsbeginn und Standortwunsch an. Bewerberinnen und Bewerber des öffentlichen Dienstes werden um die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht gebeten.
Fragen zum Aufgabengebiet und zur ZABH können Sie an Frau Lorej, Telefon 033702 211-4950 richten. Herr Kientopf steht Ihnen als Ansprechpartner zum Bewerbungsverfahren und für personalrechtliche Fragen unter Telefon 03364 427-495 zur Verfügung.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 6 MB ist. Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Es wird um Kenntnisnahme der u. s. Informationen zum Datenschutz gebeten. Mit diesem Informationsblatt werden Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung bei der Zentralen Ausländerbehörde informiert.
*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerberverfahrens an der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen personenbezogene Daten von Ihnen. Im Folgenden werden Sie gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung dieser Daten informiert.
1. Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche Stelle
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
- Behördenleitung -
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: (03364) 427-200
E-Mail: poststellezabh@zabh.brandenburg.de
1.2 Datenschutzbeauftragter
Die verantwortliche Stelle hat einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
- Datenschutzbeauftragter -
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: (03364) 427-122
E-Mail: zabh.datenschutz@zabh.brandenburg.de
2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeitet. Sofern Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolvieren und ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Weiteren zum Zwecke der Eingehung und Durchführung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses verarbeitet. Eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, erfolgt nicht.
Die Angabe von Gesundheitsdaten, wie u.a. vorliegende Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 15 DSGVO ist für Sie freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nachgekommen werden können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) bzw. § 94 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) verarbeitet. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten wie Daten zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG.
3. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO der:
Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Deutschland
Der ZIT-BB betreibt die Server, auf denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt (Auftragsverarbeiter). Eine Datenverarbeitung im Sinne der Datenpflege wird vom ZIT-BB nicht durchgeführt.
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit der ZABH zustande kommen, werden die dazu erforderlichen Daten auch nach Ablauf von sechs Monaten gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden in diesen Fällen so lange gespeichert und verarbeitet, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des Arbeits- und Dienstverhältnisses erforderlich ist.
5. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die ZABH, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Telefon: (033203) 356-0, Fax: (033203) 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.
7. Erforderlichkeit der Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Die ZABH benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Angabe Ihrer Gesundheitsdaten ist freiwillig. Ohne Angabe der Gesundheitsdaten können die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte nicht ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nicht nachgekommen werden.
