Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für INTERAMT.kompakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen INTERAMT.kompakt
Stand: 01.01.2025
1. Vertragspartner
Vertragspartner ist die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden DVZ MV GmbH genannt), Lübecker Str. 283; 19059 Schwerin (Sitz der Gesellschaft: Schwerin; Amtsgericht Schwerin HRB 187; Geschäftsführer: Hubert Ludwig; Aufsichtsratsvorsitzende: Staatssekretärin Dr. Carola Voß) und der öffentliche Arbeitgeber (nachfolgend Kunde genannt).
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Nutzung einer durch die DVZ MV GmbH betriebenen Internet-Plattform zur Schaltung von Stellenangeboten in einem bestimmten, mit INTERAMT.Kompakt bezeichneten, Nutzungsumfang. INTERAMT.kompakt wird ausschließlich für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Kunden)angeboten. Es gelten die im Auftragsformular Auftrag für INTERAMT.kompakt vereinbarten Preise.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von INTERAMT.kompakt kommt mit schriftlicher Bestätigung der Angebotsanfrage an den Kunden durch die DVZ MV GmbH zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt die E-Mail aus kontakt@interamt.de zur Bereitstellung der Zugangsberechtigungen.
Voraussetzung für die Nutzung von INTERAMT.kompakt ist die erfolgreiche Registrierung des Kunden auf der INTERAMT-Plattform.
4. Leistungen von der DVZ MV GmbH
4.1 Nutzungsberechtigungen
Jedem Kunden erteilt die DVZ MV GmbH Nutzungsberechtigungen für jeweils 2 Nutzende (Grundpaket). Die Nutzenden sind zur Schaltung von Stellenangeboten für den Kunden auf INTERAMT berechtigt. Die Schaltung eines Stellenangebotes umfasst die Erstellung, Veröffentlichung, Änderung, Deaktivierung und Verwaltung eines konkreten Stellenangebotstextes, dem eine konkrete Stellen ID zugeordnet wird.
4.2 Erweiterungspaket
Optional kann der Kunde zusätzliche Nutzungsberechtigungen in Paketen für je 5 Nutzende beauftragen (Erweiterungspaket).
4.3 Freikontingent für Neukunden
Die DVZ MV GmbH stellt Neukunden (erstmalige Nutzung der Plattform) von INTERAMT ein sogenanntes Freikontingent von 2 Stellenangeboten, deren Schaltung unentgeltlich ist, zur Verfügung. Nicht genutztes Freikontingent verfällt 6 Monate nach Bereitstellung der Zugänge zu INTERAMT. Nach Ausschöpfung des Freikontingents wird mit Veröffentlichung des nächsten Stellenangebotes, bzw. mit der ersten Veröffentlichung nach Verfall des Freikontingents, ein Entgelt gemäß Ziffer 5 AGB fällig. Die Anzahl der Stellenangebote auf INTERAMT ist nicht begrenzt.
4.4 Plattformzugang
Der Zugang und die Nutzung der INTERAMT-Plattform sind im Rahmen der technisch- betrieblichen Gegebenheiten möglich. Aufgrund der Überlastung von Zugangswegen zum Internet, Wartungsarbeiten oder ähnlichen Umständen kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der INTERAMT-Plattform kommen.
4.5 Änderungen der AGB
Die DVZ MV GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der DVZ MV GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die DVZ MV GmbH weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
5. Vergütung
5.1 Grundlage bei Neukunden
Nach Ausschöpfung des Freikontingents, wird mit Veröffentlichung des 3. Stellenangebotes bzw. mit der ersten Veröffentlichung nach dessen Verfall (Ziff. 4.3 AGB), ein jährliches, festes Entgelt fällig. Ebenso wird je Erweiterungspaket (Ziff. 4.2 AGB) ein jährlich festes Entgelt berechnet.
5.2 Abrechnungszeitraum und Fälligkeit
Das Entgelt wird zu Beginn eines jeden 12-monatigen Abrechnungszeitraums, im Voraus in Rechnung gestellt. Das Entgelt muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der DVZ MV GmbH gutgeschrieben sein.
Fallen die Buchung des Grund- und Erweiterungspakets nicht zusammen, wird das Erweiterungspaket zunächst mit separater Rechnung anteilig auf den Tag genau bis zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes abgerechnet. Danach erfolgt die Abrechnung zusammen mit dem Grundpaket je Abrechnungszeitraum.
5.3 Grundlage bei Bestandskunden
Bei einer erneuten oder wiederholten Beauftragung von INTERAMT.kompakt, innerhalb oder nach Ausschöpfung des Freikontingents wird kein erneutes kostenloses Freikontingent mehr gewährt. Dem Kunden wird das jährliche Entgelt ab Veröffentlichung des ersten Stellenangebotes berechnet.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag über die Nutzung von INTERAMT.kompakt hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Analog hierzu beträgt auch die Mindestvertragslaufzeit des Erweiterungspaketes 12 Monate. Der Vertrag sowie das Erweiterungspaket sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ihrem Ablauf gekündigt wird.
6.2 Beginn der Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt hinsichtlich des Vertrages für INTERAMT.kompakt mit dem ersten Abrechnungszeitraum, bezüglich des Erweiterungspaketes mit der Bereitstellung. Eine Kündigung des INTERAMT.kompakt-Vertrages gilt automatisch als Kündigung des ggf. gebuchten Erweiterungspaketes mit Wirkung zum identischen Zeitpunkt.
6.3 Vorzeitige Kündigung
Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt unberührt.
6.4. Form der Kündigung
Eine Kündigung muss in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.
6.5 Wirksamwerden der Kündigung
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich spätestens zum Kündigungstermin in seinem Konto keine Stellenangebote mehr im Status öffentlich ausgeschrieben befinden. Eine Löschung der Stellenangebote ist nicht erforderlich. Befinden sich im Konto des Kunden dennoch Stellenangebote über den Kündigungstermin hinaus, im Status öffentlich ausgeschrieben, so wird das Vertragsverhältnis zu den aktuell gültigen Konditionen fortgesetzt.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.1 Bestimmungen zur Veröffentlichung von Angeboten
- Der Kunde ist verpflichtet, die auf der INTERAMT-Plattform veröffentlichten Stellenangebote wahrheitsgemäß anzugeben und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einzuhalten.
- Die Stellenanzeigen dürfen ausschließlich für den im Auftrag benannten Kunden veröffentlicht werden.
7.2 Pflichten des Kunden
Zu den Pflichten des Kunden wird an dieser Stelle auf Absatz 7.2 der Nutzungsbedingungen von INTERAMT (https://interamt.de/cms/legal/Nutzungsbedingungen-und-Genderhinweise.html) verwiesen. Der Kunde hat insofern die gleichen Pflichten wie der dort bezeichnete Nutzer.
7.3 Vorgehen bei Pflichtverletzung
Die DVZ MV GmbH ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten, sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach Absatz 7.2 (Ziffer 1 und 2 der Nutzungsbedingungen), den Zugang des Kunden auf dessen Kosten zu sperren.
8. Nutzungsrechte/Urheberrechte
8.1 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Die DVZ MV GmbH überprüft die Inhalte nicht auf deren Rechtmäßigkeit und macht sie sich nicht zu eigen. Der Kunde sichert der DVZ MV GmbH zu, alle notwendigen Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten zu besitzen und stellt die DVZ MV GmbH von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
8.2 Nutzungsrecht
Der Kunde räumt der DVZ MV GmbH das nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und nach Abrufmengen unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die vom Kunden eingestellten Inhalte vollständig oder in Auszügen umfassend im Rahmen von INTERAMT zu nutzen. Von der Rechteübertragung umfasst sind insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung. Die Inhalte können in gestalterischer Hinsicht verändert oder gekürzt werden. Die so bearbeiteten Fassungen der Inhalte können nach Maßgabe der hier eingeräumten Nutzungsrechte ausgewertet werden.
8.3 Gestaltungsrecht
Die DVZ MV GmbH nimmt an der Gestaltung, dem Aufbau und der Funktionalität der INTERAMT-Plattform die alleinigen durch den Urheber übertragenen Rechte in Anspruch. Die Rechte des Kunden beschränken sich auf die Schaltung von Stellenangeboten und den Abruf von Informationen.
9. Haftung
9.1 Inhalte
Die DVZ MV GmbH stellt dem Kunden die Nutzung von INTERAMT.kompakt zur Verfügung. Sie übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der auf INTERAMT.kompakt abrufbaren Inhalte.
9.2 Grober Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die DVZ MV GmbH für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
9.3 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DVZ MV GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die DVZ MV GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und den Jahreswert des Vertrages begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden und alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
9.4 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet die DVZ MV GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 9.3 nur, soweit der Kunde seine Daten unmittelbar nach Veröffentlichung in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10. Sonstige Bedingungen
10.1 Unterauftragnehmer
Die DVZ MV GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen. Die DVZ MV GmbH haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
10.2 Übertragung auf Dritte
Der DVZ MV GmbH steht das Recht zu, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der DVZ MV GmbH auf einen Dritten übertragen.
10.3 Geltendes Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
10.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwerin.
