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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.interamt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist grundsätzlich gemäß § 12 des BGG und der BITV 2.0 gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte können eventuell aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein:

In INTERAMT werden Stellenausschreibungen von Behörden eingebettet. Auf die barrierefreie Darstellung der jeweiligen Stellenausschreibungen, sowie deren Anhänge oder Verlinkungen (z.B. Videos oder PDF Dateien) hat INTERAMT keinen Einfluss. Sollten Sie bei dedizierten Stellenausschreibungen Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die ausschreibende Behörde.

Weiteren Einschränkungen sind nicht bekannt. Sollten Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei sind, so wenden Sie sich gern an unser INTERAMT Servicecenter. Wir werden dies schnellstmöglich prüfen und beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Zur Erstellung der Erklärung wurde eine ein Konformitätstest der Barrierefreiheit zu den Anforderungen der EN 301 549 V.2.1.2 und WCAG 2.1, Level AA durchgeführt

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Bitte kontaktieren Sie uns über das INTERAMT Servicecenter.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Str. 283
19059 Schwerin

Telefon: +49 385 4800 140

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern, einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle MV ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Die Überwachungsstelle prüft auf Ihren Antrag, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde nimmt die Überwachungsstelle folgende Schritte vor:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an die Nutzerin oder den Nutzer und einer Erläuterung der Durchführung. In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für diese zuständige Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Den Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen können Sie unter folgenden Kanälen stellen.

Beschwerdeverfahren:

Online-Formular: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstr. 124
19055 Schwerin

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Internet: www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

FAKULTATIVE INHALTE

Die aktuellen INTERAMT Releasenotes können vom Vertragspartner im Bereich Dokumentation eingesehen werden.

Für ein optimales Nutzungserlebnis empfehlen wir den Einsatz des NVDA Screen Readers in der aktuellsten Version.